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Verlängerung der Laufzeit für Beherbergungsbetriebe

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Mit dem Beschluss (EU) 2021/1845 der Kommission vom 20. Oktober 2021 wurden die Umweltkriterien und die damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen für Beherbergungsbetriebe bis zum 30.Juni 2025 verlängert.