Mit dem Beschluss (EU) 2021/1845 der Kommission vom 20. Oktober 2021 wurden die Umweltkriterien und die damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen für Beherbergungsbetriebe bis zum 30.Juni 2025 verlängert.
Mit dem Beschluss (EU) 2021/1845 der Kommission vom 20. Oktober 2021 wurden die Umweltkriterien und die damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen für Beherbergungsbetriebe bis zum 30.Juni 2025 verlängert.