Zielsetzung

Zielsetzung EU Ecolabel

Das EU Ecolabel konzentriert sich auf die Umweltfreundlichkeit der Produkte und Dienstleistungen. Als freiwillige Kennzeichnung geht es weit über die gesetzlichen Vorschriften hinaus.

So sind beispielsweise bei Chemikalien die Anforderungen beim EU Ecolabel wesentlich strenger als die entsprechenden gesetzlichen Regelungen. Kennzeichnungspflichtige Chemikalien sind generell untersagt.

Basis für die Entwicklung der Kriterien ist Artikel 6 der EU-Verordnung. Die Kriterien für das EU-Umweltzeichen zielen darauf ab, die Umweltauswirkungen auf Luft, Wasser, Boden und Biodiversität zu verringern und so zu einer sauberen Kreislaufwirtschaft und einer schadstofffreien Umwelt beizutragen.
 

Die Kriterien für das EU Ecolabel berücksichtigen:

  • Umweltschutz: Insbesondere Auswirkungen auf den Klimawandel, Auswirkungen auf Natur und Artenvielfalt, Energie- und Ressourcenverbrauch, Abfallerzeugung, Emissionen in alle Umweltmedien, Verschmutzung durch physikalische Wirkungen sowie Anwendung und Freisetzung gefährlicher Stoffe.
     
  • Chemikalienbeschränkungen: Die Möglichkeit der Substitution von gefährlichen Stoffen durch weniger gefährliche Stoffe, entweder durch einfachen Austausch, oder wo dies möglich ist, durch alternative Materialverwendung oder Gestaltung.
     
  • Haltbarkeit: Die Möglichkeit, die Umweltauswirkungen von Erzeugnissen durch eine Verbesserung ihrer Langlebigkeit, Wiederverwendbarkeit zu verringern.
     
  • Fairness: Soziale und ethische Aspekte, z.B. Hinweise auf entsprechende internationale Übereinkünfte und Abkommen und Verhaltenscodizes der internationalen Arbeitsorganisation.
     
Kriterien für das EU Ecolabel

 

Entwicklung und Überarbeitung der Anforderungen

Die Entwicklung und Überarbeitung der Kriterien erfolgen transparent und mit Unterstützung von Experten*innen und betroffenen Institutionen. Der European Union Ecolabelling Board (EUEB), die Europäische Kommission, die Mitgliedsstaaten und die Vergabestellen werden konsultiert. In der Regel werden die Kriterien alle vier Jahre überarbeitet, um den technischen Fortschritt zu berücksichtigen. Lebensmittel und Arzneimittel können nicht mit dem Europäischen Umweltzeichen gekennzeichnet werden.