Zielsetzung EU Ecolabel
Das EU Ecolabel konzentriert sich auf die Umweltfreundlichkeit der Produkte und Dienstleistungen. Als freiwillige Kennzeichnung geht es weit über die gesetzlichen Vorschriften hinaus.
So sind beispielsweise bei Chemikalien die Anforderungen beim EU Ecolabel wesentlich strenger als die entsprechenden gesetzlichen Regelungen. Kennzeichnungspflichtige Chemikalien sind generell untersagt.
Basis für die Entwicklung der Kriterien ist Artikel 6 der EU-Verordnung. Die Kriterien für das EU-Umweltzeichen zielen darauf ab, die Umweltauswirkungen auf Luft, Wasser, Boden und Biodiversität zu verringern und so zu einer sauberen Kreislaufwirtschaft und einer schadstofffreien Umwelt beizutragen.
In unseren Produktwelten finden Sie eine Vielzahl von Produkten, darunter Wasch- und Reinigungsmittel, Kosmetikprodukte, Textilien, Farben und Lacke sowie Dienstleistungen für Beherbergungsbetriebe und Campingplätze. Heute tragen über 95.000 Produkte und Dienstleistungen unser nachhaltiges Umweltzeichen.
Entwicklung und Überarbeitung der Anforderungen
Die Entwicklung und Überarbeitung der Kriterien erfolgen transparent und mit Unterstützung von Experten*innen und betroffenen Institutionen. Der European Union Ecolabelling Board (EUEB), die Europäische Kommission, die Mitgliedsstaaten und die Vergabestellen werden konsultiert. In der Regel werden die Kriterien alle vier Jahre überarbeitet, um den technischen Fortschritt zu berücksichtigen. Lebensmittel und Arzneimittel können nicht mit dem Europäischen Umweltzeichen gekennzeichnet werden.
Weitere Informationen zum Vergabeverfahren finden Sie hier.