Antragstellung

Antragsverfahren

Antragstellung (Erstantrag)

Prüfen Sie als erstes:

  • ob das Produkt oder die Dienstleistung auf dem Markt der Gemeinschaft gegen Entgelt oder kostenlos zur Verteilung, zum Verbrauch oder zur Verwendung angeboten wird.
  • ob Sie einen Antrag als Hersteller, Importeur, Dienstleister, aber auch als Händler stellen können.
  • welche Stelle des Mitgliedsstaats für den Antrag zuständig ist.  
  • ob für das von Ihnen angebotene Produkt oder die Dienstleistung eine Vergabegrundlage (Beschluss der Kommission) vorhanden ist. Zu den jeweiligen Vergabegrundlagen stehen Ihnen Unterlagen als Download zur Verfügung. Prüfen Sie in den Kriterien der jeweiligen Vergabegrundlage, ob Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung vom jeweiligen Geltungsbereich umfasst ist. Bei der EU können Neuvorschläge bei der Helpdesk eingereicht werden..

Sollten Sie nicht sicher sein, ob Sie einen Antrag bei der RAL gGmbH für Ihr Produkt oder Dienstleistung stellen können, können Sie auch gerne zunächst Kontakt mit der RAL gGmbH aufnehmen, um diese Fragen zu klären.

Bitte beachten Sie bei der Antragstellung, dass bei mehreren gleichzeitig zu beantragenden Produkten oder Dienstleistungen mit der RAL gGmbH abgestimmt werden muss, welche Produkte gegebenenfalls zusammen in einen Antrag aufgenommen werden können.

Wenn die Kriterien der jeweiligen Vergabegrundlagen eingehalten werden, kann bei der RAL gGmbH ein Antrag auf Nutzung für das jeweilige Produkt oder die Dienstleistung online über das WEB-PORTAL gestellt werden. Alle notwendigen Dokumente zur Antragstellung können gleichzeitig im WEB-PORTAL hochgeladen werden. Weitere Informationen finden Sie in der Anleitung WEB-PORTAL.

Falls Sie Muster einreichen müssen, senden Sie diese bitte an den zuständigen Kontakt bei der RAL gGmbH an:

RAL gGmbH
Fränkische Straße 7
53229 Bonn
Deutschland

 

Prüfverfahren

Nachdem Ihre Antragsunterlagen bei der RAL gGmbH eingegangen sind, erhalten Sie zunächste eine automatische Eingangsbestätigung per E-Mail. Nach Annahme des Antrags durch die RAL gGmbH erhalten Sie eine Antragsrechnung entsprechend der Entgeltordnung. Aus der Antragsrechnung können Sie die Registrierungsnummer entnehmen, die Sie während der Nutzungsphase zusammen mit dem EU Ecolabel-Logo angeben müssen.

Nach dem Zahlungseingang erfolgt die Prüfung, dessen zeitliche Dauer vom allgemeinen Antragsvolumen bei der RAL gGmbH abhängt. Das Ziel ist es, Anträge möglichst innerhalb von zwei Monaten zu bearbeiten. Dabei hängt der Bearbeitungszeitraum stark von der Vollständigkeit, Verständlichkeit und Korrektheit der vorgelegten Unterlagen ab. Sollten Antragsunterlagen fehlen, unvollständig oder fehlerhaft sein, erhalten Sie entsprechende Mitteilungen zur Nachreichung von Unterlagen.

Zeitgleich oder möglicherweise auch erst etwas später erhalten Sie zwei Verträge zugeschickt. Nachdem beide von Ihrer Firma unterschriebenen Verträge wieder bei der RAL gGmbH eingegangen sind, werden sie von der RAL gGmbH bei positiver Prüfung des Antrags gegengezeichnet. Gleichzeitig mit dem erteilten Vertrag erhält der*die Antragsteller*in die Rechnung über das Jahresentgelt entsprechend der Entgeltordnung zugestellt.

Auf Antrag erstellt die RAL gGmbH anschließend Urkunden über die erfolgreiche Erteilung des EU Ecolabels.

Registrierung und Veröffentlichung

Zur Veröffentlichung im Ecolabel Catalogue (ECAT) der EU muss der*die Antragsteller*in bzw. Vertragspartner*in seine*ihre Vertragsdetails im ECAT eingeben. Eine Bestätigung erfolgt anschließend im ECAT-System von der RAL gGmbH. Eine Eingabe durch die RAL gGmbH kann nicht erfolgen.

Zur erstmaligen Nutzung von ECAT muss sich der*die Antragsteller*in bzw. Vertragspartner*in dazu im ECAT einmalig registrieren lassen.

Die Veröffentlichung auf den Webseiten der RAL gGmbH in der Liste der Produkte und  Anbieter erfolgt automatisch nach Vertragserteilung.

 

Möglichkeiten und Pflichten nach Vertragserteilung

Nutzungsphase

Innerhalb der Nutzungsphase erhält der*die Zeichennehmer*in das vertragliche Recht auf Nutzung des EU Ecolabels.

Aus der jeweiligen Vergabegrundlage der Produkt- und Dienstleistungsgruppe ergibt sich die vertraglich vereinbarte Dauer des Nutzungsrechts des EU Ecolabels. Innerhalb dieser Phase hat der*die Vertragspartner*in jährlich ein Jahresentgelt entsprechend der Entgeltordnung zu entrichten.

Vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Nutzungsphase können folgende Situationen auftreten:

  1. Die Kriterien der jeweiligen Vergabegrundlage werden von der Europäischen Kommission durch eine Entscheidung des Regulationsausschusses verlängert.
    In diesem Fall läuft der Vertrag ohne Änderungen weiter bis zum neuen Laufzeitende, welches in der entsprechenden Kommisionsentscheidung mitgeteilt wurde.
  2. Die Kriterien der Produkt- oder Dienstleitungsgruppe werden von der Europäischen Kommission durch eine Entscheidung des Regulationsausschusses verändert.

In diesem Beschluss erhalten die bisherigen Zeichennehmer*innen in der Regel das Recht, das EU Ecolabel ab diesem Beschlussdatum noch ein Jahr zu nutzen um in diesem Jahr eine Erneuerung der Verträge bei der zuständigen Stelle (Competent Body) zu beantragen. Zum Ablauf dieser Frist erfolgt die Kündigung des Vertrags durch die RAL gGmbH.

Sofern der Vertrag nicht erneuert wurde, ist die Nutzung des EU Ecolabels damit nicht mehr statthaft, allerdings erlaubt die EU dem*der Zeichennehmer*in noch eine anschließende Abverkaufsfrist von ½ Jahr.

Mit der Veröffentlichung der neuen Vergabegrundlagen können neue Anträge entweder nur noch nach den neuen Vergabekriterien gestellt werden oder noch zeitlich befristet nach den alten Vergabekriterien.

Antragstellung (Folgeanträge)

Sollen weitere Produkte/Dienstleistungen vom gleichen Antragsteller*in/Zeichennehmer*in mit dem EU Ecolabel gekennzeichnet werden, beachten Sie folgende Hinweise:

  1. Für ein Produkt mit komplett neuen Eigenschaften muss ein vollständig neuer Antrag gestellt werden. Das Verfahren entspricht damit dem Erstantrag. Je nach Art des Produkts erhalten Sie zur Erteilung jedoch nur einen zusätzlichen Anhang zum bereits erteilten Vertrag. 
  2. Soll ein bereits angemeldetes Produkt von einem anderen Inverkehrbringer zusätzlich in den Markt gebracht werden, ist ebenfalls ein neuer Antrag zu stellen, in diesem Fall ein Erweiterungsantrag. Welche Antragsunterlagen einzureichen sind, finden Sie in einigen Vergabegrundlagen in der Checkliste, ansonsten kontaktieren Sie die zuständigen Ansprechpartner*innen bei der RAL gGmbH. Das weitere Verfahren entspricht dem Erstantrag. Das Antragsentgelt ist in diesem Fall um 50% reduziert.
  3. Soll ein bereits angemeldetes Produkt mit kleinen Modifikationen (z. B. in einer weiteren Packungsgröße) zusätzlich angeboten werden, so ist dieses über das WEB-PORTAL im Menü "Vertragsaktualisierung" anzumelden. Ist durch die Modifikation mindestens ein Vergabekriterium betroffen, so sind die entsprechenden Antragsunterlagen hinsichtlich dieses Kriteriums einzureichen. Das Antragsentgelt ist in diesem Fall um 50% reduziert. Das neue Produkt wird im bestehenden Vertrag aufgenommen. Die neuen Produkte sind vom Antragsteller im ECAT zu registrieren.

Soll ein bereits angemeldetes Produkt (unverändert) unter einem anderen Produktnamen (z. B. in einem anderen EU-Land) in Verkehr gebracht werden, so ist dieses über das WEB-PORTAL im Menü "Vertragsaktualisierung" anzumelden. Der neue Produktname wird im bestehenden Vertrag aufgenommen, das Antragsentgelt ist in diesem Fall um 50% reduziert. Die neuen Produkte sind vom Antragsteller im ECAT zu registrieren.

Modifikation eines Produkts

Soll ein bereits angemeldetes Produkt modifiziert werden, so ist die Modifikation nur dann bei der RAL gGmbH zu melden, wenn durch die Modifikation mindestens ein Vergabekriterium betroffen ist. Die entsprechenden Antragsunterlagen hinsichtlich dieses Kriteriums sind über das WEB-PORTAL im Menü "Vertragsaktualisierung" einzureichen. Die Modifikation darf erst dann erfolgen, nachdem die Unterlagen von der RAL gGmbH positiv geprüft wurden. Je nach Art und Umfang der Modifikation fallen Entgelte an.

Ändern sich durch die Modifikation die Produktdaten, die in ECAT eingegeben wurden, so sind die Änderungen vom Antragsteller*in im ECAT zu registrieren.

Erneuerung der Verträge

Läuft eine Vergabegrundlage aus und wird durch eine Neue mit geänderten Kriterien ersetzt, kann der*die Zeichennehmer*in in der Regel innerhalb eines Jahres ohne Unterbrechung der Logo-Nutzung einen erneuten Antrag auf Basis der neuen Kriterien stellen. Das Verfahren entspricht in der Regel dem eines Neuantrags, jedoch können gegebenenfalls Prüfungen aus dem Erstantrag verwendet werden. Zeichennehmer*innen sollten sich diesbezüglich an die jeweiligen Ansprechpartner*innen bei der RAL gGmbH wenden. Der*die Zeichennehmer*in erhält nach erfolgreicher Prüfung durch den RAL gGmbH einen neuen Vertrag mit einer neuen Registriernummer. Im ECAT sind die Produkte wie ein neues Produkt anzumelden.

 

 

WEB-PORTAL

Das Web-Portal dient der elektronischen Übermittlung von Anträgen und den zugehörigen Dokumenten zum EU Ecolabel an die RAL gGmbH.

Wie Ihr EU-Umweltzeichen auf E-Commerce-Plattformen angezeigt wird

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