Logonutzung

Das EU Ecolabel Logo

Die EU-Verordnung (EG) Nr. 66/2010 spezifiziert in Artikel 9 und 10 sowie im Annex II die Bedingungen für die Nutzung des EU Ecolabel Logos.

Produkte oder Dienstleistungen, die nach erfolgreicher Antragsstellung vertraglich das Ecolabel tragen dürfen, können entsprechend der Verordnung mit dem EU Ecolabel-Logo ausgezeichnet werden.

Die Registriernummer des Ecolabels erscheint ebenfalls auf dem Produkt. Sie wird wie folgt angegeben:

Registrierungsnummern, die von der RAL gGmbH vergeben werden, haben die Form: DE/YY/ZZZ, wobei YY auf die Produktgruppe verweist und ZZZ auf den Vertrag, in dem das Produkt oder die Dienstleistung enthalten ist.

Fakultativ kann das Logo mit einem Textfeld (die Möglichkeit der Verwendung des Textfelds und der dort eingefügte Text wird in den jeweiligen Vergabegrundlagen festgelegt) abgebildet werden:

Für in Deutschland in Verkehr gebrachte Produkte oder Dienstleistungen lautet der Text:

Besser für die Umwelt…
… besser für Sie.

Sofern Texte in weiteren Sprachen aufgebracht werden sollen, finden sich diese Texte in der EU-Verordnung 66/2010 in der jeweiligen Sprache (Sprachauswahl rechts oben).

Die Kriterientexte in anderen Sprachen finden sich in den entsprechenden (in diesen Sprachen veröffentlichen) Beschlüssen.

         

  

Weitere Hinweise zur Verwendung des Logos, der Registrierungsnummer sowie der fakultativen Texte finden sich im „Leitlinien zur Verwendung des EU Ecolabel Logos“.

Lizenznehmern*innen wird das Logo in hoher Auflösung und in verschiedenen Dateiformaten im WEB-PORTAL zur Verfügung gestellt.

Sollten Lizenznehmer*innen weitere Fragen zur Verwendung der Logos haben, sollten Sie sich direkt an die aufgeführten Ansprechpartner*innen bei der RAL gGmbH wenden.

Wenn Sie Kenntnis davon haben, dass ein mit dem EU-Umweltzeichen ausgezeichnetes Produkt auf dem Markt ist, das die geltenden Kriterien nicht erfüllt, befolgen Sie bitte das auf dieser EU-Webseite formelle Beschwerdeverfahren.