Nutzung des EU Ecolabel in der Beschaffung
Bei der öffentlichen Beschaffung kann neben den funktionalen Eigenschaften von Produkten und Dienstleistungen auch deren Umweltverträglichkeit berücksichtigt werden. Damit tragen öffentliche Einrichtungen dazu bei, Umweltbelastungen zu reduzieren, eine Marktdurchdringung umweltfreundlicher Produkte zu unterstützen und ihrer Vorbildfunktion gerecht zu werden. Eine Kosteneinsparung ist möglich, wenn neben den Anschaffungskosten auch die Lebenszykluskosten in die Bewertung der Angebote einbezogen werden.
Umweltzeichen erleichtern die Berücksichtigung von Umweltaspekten in Ausschreibungen wesentlich. So können bei der Formulierung der technischen Anforderungen, der Zuschlagskriterien und der Auftragsausführungsbedingungen öffentliche Auftraggeber auf bestimmte Umweltzeichen, wie das EU Ecolabel, verweisen. Diese können auch als Nachweis gefordert bzw. genutzt werden. Gleichwertige Umweltzeichen müssen akzeptiert werden. Nur in bestimmten Fällen muss der öffentliche Auftraggeber als Nachweis andere geeignete Belege akzeptieren (§ 34 VgV/ § 24 UVgO).
Neben dem Verweis auf das EU Ecolabel ist es auch möglich, konkrete Kriterien des Europäischen Umweltzeichens in Ausschreibungen als Anforderungen aufzunehmen. Die Einhaltung der Kriterien kann dann sowohl durch das Umweltzeichen als auch durch andere Nachweise (zum Beispiel Prüfprotokolle) belegt werden. Dieses Vorgehen bietet sich an, wenn die Anzahl der mit dem EU Ecolabel gekennzeichneten Produkte zum Zeitpunkt der Ausschreibung gering ist.
Ausführliche Hilfestellungen für die Umsetzung umweltfreundlicher Beschaffung geben Ihnen die Ausschreibungsempfehlungen des Umweltbundesamtes. Entsprechende Leitfäden und weitere Publikationen sind auf dem Themenportal des Umweltbundesamtes zur umweltfreundlichen Beschaffung zu finden.
Zur Übersicht aller Produkte/Dienstleistungen, für die das EU Ecolabel von der deutschen Vergabestelle (RAL gGmbH) verliehen wurde und für die das EU Ecolabel Logo verwendet werden darf.