Textilerzeugnisse

Das offizielle EU-Label für grünere Produkte

Wer auf nachhaltige Kleidungsstücke Wert legt, verlässt sich dabei häufig auf bekannte Labels. Auch das EU Ecolabel zertifiziert Textilien, die unter umweltfreundlichen und fairen Bedingungen produziert wurden.

So tun Sie etwas Gutes für Mensch und Umwelt und sehen dabei auch noch gut aus. Aber welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit Textilerzeugnisse mit dem EU Ecolabel gekennzeichnet werden dürfen?

Textilien mit dem EU Ecolabel sind:

  • umweltfreundliche Herstellung der Textilfasern, Füllungen und Beschichtungen
  • eingeschränkter Einsatz umwelt- und gesundheitsschädlicher Chemikalien
  • umwelt- und ressourcenschonende Produktion
  • soziale Verantwortung für Arbeitnehmende
  • lange Haltbarkeit

Das EU Ecolabel kann für alle Arten von Bekleidungstextilien und Accessoires, Haus- und Heimtextilien, Fasern, Garn, Gewebe, textile Maschenware sowie für textile Reinigungsprodukte erteilt werden.

Wussten Sie, dass viele Kleidungsstücke von Vero Moda bereits mit dem EU Ecolabel zertifiziert sind?
 

Kriterien des EU Ecolabels für Textilerzeugnisse

Heutzutage haben Verbraucher*innen ein größeres Bewusstsein dafür, dass Umweltschutz von grundlegender Bedeutung ist. Vier von fünf europäischen Verbraucher*innen würden gerne mehr umweltfreundliche Produkte kaufen, vorausgesetzt, diese sind von einer unabhängigen Organisation ordnungsgemäß zertifiziert. Wenn Ihre Produkte das EU Ecolabel tragen, haben Verbraucher*innen die Möglichkeit, problemlos auf dem Europäischen Markt erhältliche leistungsstarke umweltfreundliche Produkte zu identifizieren. Das EU Ecolabel ist das verlässliche und einzige EU-weite Umweltlabel, das alle EU-Länder unterstützen und empfehlen. 

Dies ist eine nicht vollständige Liste der EU Ecolabel-Kriterien für Textilprodukte. Für alle Einzelheiten siehe bitte den Beschluss der Kommission (2014/350/EU).

  • Baumwolle und andere natürliche zellulosische Samenfasern: Für T-Shirts, Damentops, Freizeithemden, Jeans, Schlafanzüge und Unterwäsche müssen mindestens 95 % ökologisch hergestellte Baumwolle oder 60 % Baumwolle, die nach den Grundsätzen des integrierten Pflanzenschutzes (IPS) angebaut wird, verwendet werden. Darüber hinaus werden bei Verwendung von Recycling-Baumwolle die vorgenannten Anteile jeweils abgezogen. Sie muss von der Überprüfung der Produktionsstandards bis zur Produktion des Rohgewebes rückverfolgbar sein, und die Verwendung von Pestiziden ist eingeschränkt.
  • Wolle (und andere Keratinfasern): Gesamtmengen, die die Konzentrationen an Ektoparasitiziden in Rohwolle vor der Wollreinigung nicht übersteigen dürfen.
  • Polyamid-Produkte (Nylon): Fasererzeugnisse müssen 20 % recyceltes Nylon enthalten. Wenn die Produkte die zugehörigen Anforderungen an Nylon-Emissionen in die Luft erfüllen, gelten Ausnahmen.
  • Polyester: Stapelfasern müssen mindestens 50 % und Filamentfasern mindestens 20 % recyceltes PET enthalten. Produkte für den Verkauf an den gewerblichen oder öffentlichen Sektor können diese Anforderung oder die VOC-Anforderung für Polyester („Emissionen in die Luft“) erfüllen.
  • Polypropylen: Es dürfen keine Pigmente auf Bleibasis verwendet werden.
  • Künstliche Zellulosefasern (Lyocell und Viskose): Mindestens 25 % der Zellstofffasern müssen aus Holz hergestellt werden, das nach den Grundsätzen der nachhaltigen Forstwirtschaft (UN FAO) angebaut wurde; der restliche Zellstoff muss aus legaler Forstwirtschaft und legalem Holzanbau stammen.
  • Die Gesamtemissionen organischer Verbindungen aus Textildruckereien und Veredelungsbetrieben müssen < 100,0 mg C/Nm3 sein. Es gilt ein Emissionsgrenzwert von 150,0 mg C/Nm3 , wenn in Textilbeschichtungs- und Trocknungsprozessen Lösungsmittel zurückgewonnen und wiederverwendet werden können.
  • Bei der Wasserrotte von Flachs und sonstigen Bastfasern (z. B. Abwasserbehandlung) ist der chemische Sauerstoffbedarf (CSB) für Hanf um 75 % und für Flachs um 95 % zu reduzieren. Wolle und andere Keratinfasern: die CSB-Grenzwerte Schweißwolle für die letztliche Einleitung in die Umwelt betragen 25 g COD/kg für Grobwolle und 45 g COD/kg für Feinwolle.
  • Für alle Web-, Färbe-, Druck- und Veredelungsbetriebe dürfen Abwassereinträge in die Umwelt 20 g CSB/kg verarbeitete Textilien nicht übersteigen (gemessen nach der innerbetrieblichen Abwasserkläranlage und/oder der externen Abwasserkläranlage, in die Abwässer dieser Verarbeitungsbetriebe fließen).
  • Hergestelltes Elastan darf keine zinnorganischen Verbindungen enthalten.
  • Polyester (und seine Bestandteile): Der Antimongehalt darf 260 ppm nicht übersteigen (außer bei aus recycelten PET-Flaschen hergestellten Polyesterfasern).
  • Das Enderzeugnis / die Produktionsrezepturen dürfen keine gefährlichen Stoffe gemäß RSL enthalten (siehe Anlage 1 im vollständigen Kriteriendokument).
  • Füllmaterialien müssen die RSL-Anforderungen für Textilfasern und Textilien in Bezug auf Biozide, Formaldehyd, Waschmittel, Weichmacher, Komplexbildner und Hilfschemikalien erfüllen. Polymere müssen die maßgeblichen Beschränkungen aus der RSL einhalten.
  • Metall- und Kunststoffteile müssen den RSL-Anforderungen für Accessoires entsprechen
  • Die Energie, die zum Waschen, Trocknen und zur Appretur verbraucht wird, ist im Rahmen eines Energie- oder CO2 -Managementsystems zu messen und zu bewerten. 
  • Die Produktionsstätten müssen eine Mindestanzahl der BVT-Energieeffizienztechniken implementieren.

Anforderungen bzgl.

  • Änderungen der Abmessungen beim Waschen und Trocknen
  • Farbbeständigkeit beim Waschen, gegenüber (saurer, alkalischer) Transpiration, Feucht- und Trockenscheuern, Licht
  • Waschbeständigkeit von Reinigungsprodukten
  • Pillbeständigkeit und Abriebfestigkeit von Stoffen
  • Funktionsbeständigkeit von wasser-, öl- und schmutzabweisender Ausrüstung, von flammhemmenden Mittel auf waschbaren Erzeugnissen, der Pflegeleichtausrüstung.
  • An die für das Zuschneiden, Nähen und Fertigstellen zuständigen Produktionsstätten sind die Grundprinzipien und Arbeitnehmerrechte, die in den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) festgelegt sind, einzuhalten.
  • Manuelles und mechanisches Sandstrahlen zur Erzielung eines abgetragenen Effekts von Denim sind nicht erlaubt.

Das fakultative Etikett mit Textfeld neben dem EU Ecolabel darf/kann die folgenden Texte enthalten:

  • nachhaltigere Fasererzeugung
  • mit weniger Umweltbelastung verbundene Produktionsprozesse
  • Beschränkungen gefährlicher Stoffe
  • auf Haltbarkeit geprüft

Produktliste Textilerzeugnisse

Lizenznummer Beschreibung Anbieter
Lizenznummer
DE/016/028
Füllfasern: Hollofil®, Eco 4H, Füllfaser SH; Dacron®, Eco 440S; Hollofil®, 7 515; Comforel®, Cocoon 287MD; Suprelle®, Micro 111S und 111SO
Anbieter
ADVANSA Marketing GmbH
Produktgruppe
Textilerzeugnisse
Lizenznummer
DE/016/029
SeaCell LT; SeaCell MT
Anbieter
SeaCell GmbH
Produktgruppe
Textilerzeugnisse
Lizenznummer
DE/016/030
Polyester Regeneratfaser: PreCoFILL®; PreCoPET®
Anbieter
Cetex-Rheinfaser GmbH
Produktgruppe
Textilerzeugnisse
Lizenznummer
DE/016/031
Füllfasern: Quallofil®, Hollofil® Spring, Comforel® Eco, Suprelle® Fresh
Anbieter
ADVANSA Marketing GmbH
Produktgruppe
Textilerzeugnisse
Lizenznummer
DE/016/034
Olav – 92% Wool 8% Polyamide, greige Voss – 92% Wool 8% Polyamide, greige
Anbieter
Südwolle Group GmbH
Produktgruppe
Textilerzeugnisse
Lizenznummer
DE/016/035
TYEUSCD Clean wool; TYEUWT Wool top; TYEUWN Noils; TYEUSWT Superwash wool top; TYEULTT Luster treated wool top; TYEUBWT Basolan treated wool top; Total easy care wool top
Anbieter
Tianyu Wool Industry
Produktgruppe
Textilerzeugnisse
Lizenznummer
DE/016/037
GTMC4 Green Label Glas-Mikrofasertuch 40x40cm GTMC6 Green Label Glas-Mikrofasertuch 60x80cm
Anbieter
Unger Germany GmbH
Produktgruppe
Textilerzeugnisse
Lizenznummer
DE/016/038
CENTO Sitzbezugstoff aus 100% Wolle
Anbieter
rohi stoffe GmbH
Produktgruppe
Textilerzeugnisse
Lizenznummer
DE/016/040
Mikrofasertuch ClaraClean Eco Mikrofasertuch ClaraClean 3000F Wischmopp ClaraClean Eco
Anbieter
Avet GmbH
Produktgruppe
Textilerzeugnisse

Für weitere Informationen

Zum Label, zu den Vorteilen, den eingebundenen Akteuren*Akteurinnen und zum Antragsverfahren: ec.europa.eu/environment/ecolabel oder eu-ecolabel.de zu den detaillierten Kriterien für die Produktgruppe Textilien: environment.ec.europa.eu/topics/circular-economy/eu-ecolabel-home/product-groups-and-criteria/clothing-and-textiles_en verwenden Sie zur Vermarktung Ihrer Produkte mit EU Ecolabel unseren kostenlosen E-Katalog: ec.europa.eu/ecat

Zum EU Ecolabel Logo gehört immer eine Lizenznummer, die zwingend auf dem Produkt abgebildet werden muss. Die Lizenznummern, die von der RAL gGmbH vergeben werden, haben die Form: DE/YYY/ZZZ, wobei YYY auf die jeweilige Produktgruppe verweist und ZZZ auf die Vertragsnummer, die dem Produkt oder der Dienstleistung zugeordnet ist.

Das EU Ecolabel wird von allen EU Mitgliedsländern vergeben. Die ersten Buchstaben der Lizenznummer weisen auf die jeweilige Vergabestelle hin, z.B. steht NL/YYY/ZZZ für eine Vergabe durch die niederländische Vergabestelle. Das EU Ecolabel muss nur bei einer Vergabestelle beantragt werden und gilt nach Abschluss des Zeichennutzungsvertrags in der gesamten EU.

Alle Firmen haben die Möglichkeit, ihre mit dem EU Ecolabel ausgezeichneten Produkte und Dienstleistungen im EU-weiten Umweltzeichen-Katalog (ECAT) registrieren zu lassen. Da diese Registrierung jedoch nicht zwingend vorgeschrieben ist, ist die ECAT-Übersicht möglicherweise unvollständig.

Wie viele Produkte und Dienstleitungen in der EU insgesamt zertifiziert sind, erfahren Sie hier

Infoflyer für Verbrauchende