Mit dem Beschluss der Kommission vom 27. November 2020 wurden die Umweltkriterien und die damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen für 2 Produktgruppen verlängert:Textilerzeugnisse und Schuhe bis zum 31.12.2025.
Die Produktgruppen Textilerzeugnisse und Schuhe werden verlängert.
Mit dem Beschluss der Kommission vom 27. November 2020 wurden die Umweltkriterien und die damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen für 2 Produktgruppen verlängert:Textilerzeugnisse und Schuhe bis zum 31.12.2025.