Mit dem Beschluss der Kommission vom 1. Juli 2019 wurden die Umweltkriterien und die damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen für 2 Produktgruppen verlängert: Fernsehgeräte bis zum 31.12.2020 und Kultursubstrate, Bodenverbesserer und Mulch bis zum 30.6.2022.