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Änderungen bei den Textilerzeugnissen

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Mit dem Beschluss (EU) 2017/1392 der Kommission vom 25. Juli 2017 wurden die Umweltkriterien und die damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen für die Textilerzeugnisse (2014/350/EU) geändert. Gleichzeitig wurde die Laufzeit der Vergabegrundlage bis zum 5.12.2020 verlängert.