Es wurde das Antragsentgelt angepasst, welches auch Auswirkungen auf Entgelte von Erweiterungs- oder Änderungsanträgen hat. Die Antragsentgelte für kleine und mittlere Unternehmen sowie Kleinstunternehmen bleiben unverändert bestehen.
Die Entgelterhöhung war notwendig, um den Verpflichtungen zur Öffentlichkeitsarbeit und zur Förderung von Projekten über den Umweltzeichenfonds nachkommen sowie die finanzielle Stabilität und die Weiterentwicklung der Zertifizierungsstelle auch in Zukunft gewährleisten zu können.
Die Erhöhungen treten zum 1.1.2025 in Kraft.
Download Entgeltordnung für das europäische Umweltzeichen EU Ecolabel