EmpCo-Richtlinie gegen Greenwashing

Was ist die EmpCo-Richtlinie?

Umweltversprechen begegnen uns überall: „nachhaltig“, „klimaneutral“, „umweltfreundlich“, „grün“ oder „eco“. Doch nicht jede Aussage ist für Verbraucher*innen nachvollziehbar. Häufig bleibt unklar, worauf sich ein Umweltvorteil genau bezieht, ob er belegt ist oder ob nur ein einzelner Teilaspekt eines Produkts oder nur die Verpackung gemeint ist.

Empowering Consumers Directive

Die „EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen“ ((EU) 2024/825) ändert und ergänzt die bestehende „Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken“ (2005/29/EG) und die „Verbraucherrechte-Richtlinie“ (2011/83/EU). Der englische Titel der Richtlinie lautet „Empowering consumers for the green transition“, auch als ECGT oder EmpCo abgekürzt. Die Richtlinie ist am 26. März 2024 in Kraft getreten und wird ab dem 27. September 2026 Anwendung finden. Mit zwei Gesetzen hat Deutschland im Februar 2026 die Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt: Mit dem „Dritten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)“ setzte Deutschland Artikel 1 der EU-Richtlinie um. Im „Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts“ erfolgte die Umsetzung des Artikels 2 der EU-Richtlinie.

 

Mit der EU-Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“, kurz EmpCo, will die Europäische Union Verbraucher*innen besser vor irreführenden Umweltaussagen schützen. Gleichzeitig sollen Unternehmen gestärkt werden, die glaubwürdig, transparent und überprüfbar über Umweltleistungen informieren.

Für das EU Ecolabel ist das eine wichtige Entwicklung: Als offizielles Umweltzeichen der Europäischen Union bietet es Verbraucher*innen verlässliche Orientierung und unterstützt zertifizierte Unternehmen dabei, Umweltvorteile glaubwürdig zu kommunizieren.

EmpCo-Richtlinie gegen Greenwashing

Warum braucht es neue Regeln?

Viele Umweltwirkungen eines Produkts sind beim Kauf nicht direkt sichtbar. Verbraucher*innen können häufig nicht erkennen, ob ein Produkt ressourcenschonend hergestellt wurde, problematische Stoffe enthält, langlebig ist oder recyclingfähig gestaltet wurde. Genau hier setzen glaubwürdige Umweltzeichen an: Sie machen Umweltleistungen sichtbar und überprüfbar.

Die neuen Regeln sollen vor allem verhindern, dass allgemeine oder unklare Umweltversprechen Kaufentscheidungen beeinflussen, ohne ausreichend belegt zu sein. Ziel ist, dass Verbraucher*innen klare, verständliche und richtige Informationen erhalten – und Unternehmen mit nachweislich besseren Umweltleistungen fairer im Wettbewerb stehen. 

Was ändert sich durch die EmpCo?

Mit der EmpCo werden Anforderungen an die Werbung mit Umweltaussagen deutlich verschärft. Allgemeine Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“, „nachhaltig“, „ökologisch“, „grün“ oder vergleichbare Aussagen müssen künftig belegbar und verständlich sein. Unternehmen dürfen solche Aussagen nicht pauschal verwenden, wenn sie nicht konkret nachweisen können, worauf sich der Umweltvorteil bezieht.

Nicht zulässig sind insbesondere irreführende Aussagen, die sich auf das gesamte Produkt beziehen, obwohl tatsächlich nur ein einzelner Aspekt gemeint ist – zum Beispiel, wenn ein Produkt als besonders umweltfreundlich beworben wird, obwohl sich die Aussage lediglich auf die Verpackung bezieht. Auch Aussagen zur Klimawirkung, die allein auf Kompensation beruhen, werden deutlich eingeschränkt. 

Darüber hinaus dürfen Nachhaltigkeitssiegel künftig nur verwendet werden, wenn sie auf einem transparenten Zertifizierungssystem beruhen oder von staatlichen Stellen festgesetzt wurden. Das betrifft insbesondere selbst entwickelte, nicht unabhängig geprüfte Zeichen oder frei erfundene „grüne“ Kennzeichnungen. 

In Deutschland werden die Vorgaben über Änderungen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb umgesetzt. Nach aktuellem Stand sollen die neuen Regeln ab Ende September 2026 Anwendung finden. 

Was bedeutet das für Verbraucher*innen?

Für Verbraucher*innen bedeutet EmpCo vor allem mehr Klarheit. Umweltbezogene Werbung soll künftig nachvollziehbarer werden. Wer ein Produkt kauft, soll besser erkennen können, ob eine Umweltaussage tatsächlich belegt ist und ob sie sich auf das Produkt insgesamt, auf einzelne Bestandteile oder auf bestimmte Lebenszyklusphasen bezieht.

Das EU Ecolabel hilft dabei als Orientierungshilfe. Es wird nur an Produkte und Dienstleistungen vergeben, die festgelegte Umweltkriterien erfüllen. Diese Kriterien betrachten relevante Umweltaspekte über den Lebenszyklus hinweg – je nach Produktgruppe zum Beispiel Rohstoffe, Energieverbrauch, problematische Stoffe, Gebrauchstauglichkeit, Langlebigkeit oder Entsorgung.

Verbraucher*innen können sich deshalb darauf verlassen: Wo das EU Ecolabel verwendet wird, wurde die Umweltleistung anhand transparenter Kriterien geprüft.

Was bedeutet das für zertifizierte Unternehmen?

Für Unternehmen mit EU Ecolabel-Zertifizierung bietet EmpCo eine Chance. Denn zertifizierte Produkte und Dienstleistungen verfügen bereits über eine unabhängige Grundlage für glaubwürdige Umweltkommunikation.

Das EU Ecolabel kann künftig als belastbarer Nachweis dienen, wenn Umweltvorteile kommuniziert werden – vorausgesetzt, die jeweilige Aussage ist durch die Kriterien der entsprechenden Produktgruppe abgedeckt. Unternehmen sollten deshalb darauf achten, ihre Kommunikation eng an den zertifizierten Produkteigenschaften und den geltenden EU Ecolabel-Kriterien auszurichten. 

Das bedeutet: Aussagen wie „umweltfreundlicher“, „schadstoffarm“ oder „ressourcenschonend“ können nicht beliebig verwendet werden. Sie sollten immer zu den konkreten Anforderungen passen, die das Produkt im Rahmen der EU Ecolabel-Zertifizierung erfüllt.

In den einzelnen produktspezifischen EU Ecolabel-Kriterien findet sich als letztes Kriterium immer das Kriterium „Informationen auf dem Umweltzeichen“ oder „Angaben auf dem Umweltzeichen“. Diese wurden im Rahmen der Kriterien-Entwicklung erarbeitet und bieten besonders hohe Sicherheit die Verwendung von Umweltaussagen betreffend.

Das sollten Unternehmen beachten

Unternehmen, die mit dem EU Ecolabel werben, sollten ihre Umweltkommunikation rechtzeitig überprüfen. Wichtig ist insbesondere:

  • Umweltaussagen konkret formulieren: Statt allgemeiner Werbeaussagen sollten Unternehmen erklären, worin der Umweltvorteil besteht – zum Beispiel durch Bezug auf die jeweilige Produktgruppe oder die zertifizierten Eigenschaften.
  • Aussagen mit den Kriterien abgleichen: Jede Umweltaussage sollte durch die Anforderungen des EU Ecolabels für die konkrete Produktgruppe gedeckt sein.
  • Keine pauschalen Klimaversprechen verwenden: Aussagen wie „klimaneutral“ oder vergleichbare Formulierungen sollten besonders sorgfältig geprüft werden, insbesondere wenn sie auf Kompensationsmaßnahmen beruhen.
  • Keine selbst geschaffenen Nachhaltigkeitssiegel ohne belastbare Grundlage einsetzen: EmpCo stärkt Zeichen, die auf unabhängigen, transparenten Zertifizierungssystemen beruhen oder staatlich festgelegt sind.
  • Produkt, Verpackung und Teilaspekte klar unterscheiden: Wenn sich ein Umweltvorteil nur auf die Verpackung, einen Inhaltsstoff oder eine bestimmte Eigenschaft bezieht, muss dies eindeutig erkennbar sein.

Warum das EU Ecolabel Sicherheit gibt

Das EU Ecolabel ist das offizielle Umweltzeichen der Europäischen Union. Es steht für Produkte und Dienstleistungen, die anspruchsvolle Umweltanforderungen erfüllen. Die Vergabe erfolgt auf Grundlage transparenter Kriterien und einer unabhängigen Prüfung.

Damit gehört das EU Ecolabel zu den Umweltzeichen, die Unternehmen bei einer glaubwürdigen Kommunikation unterstützen und Verbraucher*innen eine verlässliche Entscheidungshilfe bieten. Die neuen EmpCo-Regeln stärken damit die Bedeutung seriöser, geprüfter Umweltzeichen.

Für zertifizierte Unternehmen ist das EU Ecolabel ein starkes Instrument: Es macht Umweltleistungen sichtbar, nachvollziehbar und überprüfbar. Wer seine Kommunikation an den Kriterien des EU Ecolabels ausrichtet, kann Vertrauen schaffen und sich glaubwürdig im Markt positionieren.

Weitere Informationen finden sich hier

FAQ der Europäischen Kommission zur EmpCo: https://commission.europa.eu/document/download/3c257883-bb2a-4dd9-a6dc-501d587bb34f_en?filename=faq-empowerting-consumers-gtd.pdf

Umweltbundesamt (2006): Stärkerer Schutz vor Greenwashing in deutsches Recht umgesetzt, online: https://www.umweltbundesamt.de/themen/staerkerer-schutz-vor-greenwashing-in-deutsches

Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine rechtliche Beratung. Unternehmen sollten ihre konkrete Umweltkommunikation im Einzelfall prüfen lassen.