Zielsetzung
Das EU Ecolabel konzentriert sich auf die Umweltfreundlichkeit der Produkte und Dienstleistungen. Als freiwillige Kennzeichnung geht es weit über die gesetzlichen Vorschriften hinaus. So sind beispielsweise bei Chemikalien die Anforderungen beim EU Ecolabel wesentlich strenger als die entsprechenden gesetzlichen Regelungen. Kennzeichnungspflichtige Chemikalien sind in der Regel völlig untersagt. Basis für die Entwicklung der Kriterien ist Artikel 6 der EU-Verordnung. Dabei sollen auf wissenschaftlicher Basis Kriterien unter Berücksichtigung des gesamten Lebenszyklus festgelegt werden. Zu berücksichtigen sind:
- die wichtigsten Umweltauswirkungen, insbesondere Auswirkungen auf den Klimawandel, Auswirkungen auf Natur und Artenvielfalt, Energie- und Ressourcenverbrauch, Abfallerzeugung, Emissionen in alle Umweltmedien, Verschmutzung durch physikalische Wirkungen sowie Anwendung und Freisetzung gefährlicher Stoffe;
- die Möglichkeit der Substitution von gefährlichen Stoffen durch weniger gefährliche Stoffe, entweder durch einfachen Austausch, oder wo dies möglich ist, durch alternative Materialverwendung oder Gestaltung;
- die Möglichkeit, die Umweltauswirkungen von Erzeugnissen durch eine Verbesserung ihrer Langlebigkeit, Wiederverwendbarkeit zu verringern;
- weitere Aspekte sind bei verschiedenen Kriterien die sozialen und ethischen Aspekte, z.B. Hinweise auf entsprechende internationale Übereinkünfte und Abkommen und Verhaltenscodizes der internationalen Arbeitsorganisation.
Eine Kennzeichnung für Lebensmittel und Arzneimittel mit dem Europäischen Umweltzeichen ist nicht möglich.
Die Entwicklung und Überarbeit entsprechender Kriterien erfolgt auf transparente Weise mit Unterstützung von Experten*innen und weiteren betroffenen Institutionen. Vorausgesetzt ist weiterhin die Konsultation des European Union Ecolabelling Board (EUEB), der Europäischen Kommission, der Mitgliedsstaaten, der Vergabestellen.
In der Regel sollen die Kriterien alle vier Jahre überarbeitet werden, um den aktuellen technischen Fortschritt zu reflektieren. Damit soll sichergestellt werden, dass aktuelle technische Entwicklungen berücksichtigt werden können.