Am 2. Februar 2017 wurden ein neuer Beschluss zum EU-Umweltzeichen veröffentlicht: Beschluss der Kommission vom 25. Januar 2017 zur Festlegung der Umweltkriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens an Beherbergungsbetriebe.
Am 2. Februar 2017 wurden ein neuer Beschluss zum EU-Umweltzeichen veröffentlicht: Beschluss der Kommission vom 25. Januar 2017 zur Festlegung der Umweltkriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für Bodenbeläge auf Holz-, Kork- und Bambusbasis.